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Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden besser absetzbar
Ganz gleich ob Arbeitnehmer oder Selbständiger: Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung müssen regelmäßig bezahlt werden und beanspruchen einen nicht unerheblichen Teil des Bruttoeinkommens. Im neuen Jahr wird diese Last ein wenig gemindert, denn im Januar 2010 tritt das noch vom alten Bundestag beschlossene Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Arbeitnehmer können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in deutlich höherem Maße von der Steuer absetzen – und somit bares Geld sparen. Den ganzen Beitrag lesen
11/2009 | Mehr bei Geld & Wirtschaft , Chefarzt, Krankenhaus, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sonderausgaben | Kommentieren