Umzug nach England keine Kindesentführung
Wenn eine geschiedene Mutter mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, begeht sie gegenüber dem Vater keine Kindesentführung. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden: Voraussetzung ist allerdings, dass nur die Mutter das Recht hat, den Aufenthaltsort der Kinder zu bestimmen:. Das gelte auch dann, wenn beiden Eltern gemeinsam das Sorgerecht zusteht. Das Oberlandesgericht Koblenz hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Betzdorf auf. Das hatte zuvor auf Antrag des Vaters festgestellt, dass seine Ex-Frau widerrechtlich die beiden gemeinsamen Kinder nach England entführt habe. Die Frau war zusammen mit ihren Kindern zu ihrem neuen Ehemann gezogen. Das Oberlandesgericht aber urteilte anders: Schließlich könne der Mann seine Kinder in England besuchen. Rechtlich gesehen sei der Umzug daher nicht anders zu bewerten, als wenn seine Ex-Frau innerhalb Deutschlands umgezogen wäre. Da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, könne von einer Entführung keine Rede sein.