Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden besser absetzbar

Krankenversicherung-FamilieGanz gleich ob Arbeitnehmer oder Selbständiger: Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung müssen regelmäßig bezahlt werden und beanspruchen einen nicht unerheblichen Teil des Bruttoeinkommens. Im neuen Jahr wird diese Last ein wenig gemindert, denn im Januar 2010 tritt das noch vom alten Bundestag beschlossene Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Arbeitnehmer können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in deutlich höherem Maße von der Steuer absetzen – und somit bares Geld sparen.

Christian Molt, Vorstand der Allianz Privaten Krankenversicherung (APKV), erläutert: “Steuerlich als Sonderausgaben angerechnet werden alle Zahlungen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung – bis zu der Höhe, die den gesetzlichen Basisleistungen entspricht.” Vor allem privat versicherte Familien werden von der Entlastung profitieren. Christian Molt: “Wer privat versichert ist, kann nun die Beiträge für jede einzelne versicherte Person absetzen. Je größer also die Familie, desto größer die Steuerersparnis.”

Aber auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können ihren Versicherungsschutz dank der Steuerentlastung optimieren. Christian Molt: “Das gesparte Geld lässt sich sinnvoll beispielsweise in eine private Zusatzversicherung investieren, die den gesetzlichen Schutz ergänzt – angefangen beim Zahnzusatz bis zur Chefarztbehandlung im Krankenhaus.”
Foto: djd/Allianz Deutschland

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